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Fiskalische Schließung: Lagerkontrolle

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Es ist erforderlich, die Ein- und Ausgänge des Lagers mit den ausgestellten und erhaltenen Rechnungen abzustimmen.

Fiskalische Schließung: Lagerkontrolle

Wenn Ihr Unternehmen Produkte vertreibt und daher Lagerbestände hat, sollten Sie besonders auf die Warenzugänge und -abgänge am Ende eines Geschäftsjahres und zu Beginn des nächsten achten, um das Ergebnis nicht zu verfälschen. Wenn beispielsweise der Einkauf eines Wareneingangs über 5. 000 Euro im Dezember (weil noch keine Rechnung vorliegt) nicht erfasst wird, aber der Bestandswertzuwachs erfasst wird, wird ein höherer Gewinn als der tatsächliche ausgewiesen.

Daher reicht es nicht aus, die Geschäftsvorfälle gemäß den verfügbaren Rechnungen zu verbuchen. Wenn es nicht fakturierte Lagerabgänge oder Wareneingänge gibt, für die noch keine Rechnung vorliegt, müssen auch die Verkäufe und Einkäufe im Jahr der Entstehung erfasst werden:

  • Verwenden Sie die Konten für Kunden und Lieferanten für noch nicht formalisierte Rechnungen.
  • Die Unterschiede zwischen den Lagerzugängen und -abgängen sowie den Rechnungen können auch durch sich im Transit befindliche Waren entstehen. Zum Beispiel, wenn Ihr Unternehmen Waren versendet hat, die noch nicht beim Kunden angekommen sind und je nach vereinbarten Verkaufsbedingungen noch in Ihrem Besitz sind, oder sogar wenn Waren erworben wurden, die am 31. Dezember noch nicht im Lager sind.

 

Unsere Fachleute werden Sie beraten, damit das Ergebnis in Ihren Büchern der Realität entspricht.

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