Verifactu oder Nicht-Verifactu
KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion
Es gibt zwei SIF-Modalitäten zur Auswahl.
Wenn Ihr Unternehmen seine Rechnungen über ein Rechnungsinformationssystem (SIF) ausstellt, müssen Sie ab dem 1. Januar 2026 (ab dem 1. Juli 2026, wenn Sie selbstständig sind) sicherstellen, dass dieses Computerprogramm den neuen Regeln entspricht, die zur Vermeidung von Doppelbuchführung und Bekämpfung von Steuerbetrug verabschiedet wurden.
Bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen können Sie zwischen zwei Arten von SIF wählen:
- "Verifactu"-Systeme. Eine Möglichkeit besteht darin, sich für ein "Verifactu"-System zu entscheiden, bei dem jedes Mal, wenn Ihr Unternehmen eine Rechnung ausstellt, eine Rechnungsregistrierung elektronisch an das Finanzamt gesendet wird.
- "Nicht-Verifactu"-Systeme. Eine andere Option besteht darin, ein "Nicht-Verifactu"-System zu wählen, das diese Registrierungen nicht automatisch übermittelt, aber zusätzliche technische Anforderungen erfüllen muss, um die Integrität und Unveränderlichkeit der Daten zu gewährleisten. Zum Beispiel müssen in dieser SIF-Modalität alle Registrierungen elektronisch signiert werden.
Wählen Sie das Rechnungssystem, das in Ihrem speziellen Fall am besten geeignet ist. Beachten Sie dabei, dass obwohl "Nicht-Verifactu"-Systeme Ihrem Unternehmen ein höheres Maß an Privatsphäre gegenüber dem Finanzamt bieten, "Verifactu"-Systeme auch andere Vorteile haben:
- Besseres Image. Erstens kann Ihr Unternehmen mit einem "Verifactu"-System ein besseres Bild bei Ihren Kunden vermitteln, die mithilfe des QR-Codes, der auf den Rechnungen enthalten sein muss, über ihr Mobiltelefon oder ein anderes elektronisches Gerät überprüfen können, ob diese bereits beim Finanzamt gemeldet wurden oder nicht (bei Rechnungen, die mit "Nicht-Verifactu"-Systemen ausgestellt wurden, ist eine solche Überprüfung nicht möglich).
- Weniger Anforderungen. Darüber hinaus wird Ihr Unternehmen laut Angaben des Finanzamts bei Verwendung von "Verifactu" weniger Anforderungen unterliegen. Dies ist logisch: Das Finanzamt wird bereits über alle Informationen zu Ihren ausgestellten Rechnungen verfügen, die Ihr System jedes Mal elektronisch übermittelt, wenn sie ausgegeben werden, sodass keine Anfragen mehr erforderlich sind, um diese Informationen anzufordern.
Unsere Fachleute beraten Sie gerne zu dem für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Rechnungsinformationssystem.
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