Zweite Einkommensteuerrate 2024
KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion
Am 5. November endet die Frist zur Zahlung der ausstehenden 40%.

Wenn das Ergebnis der Einkommensteuererklärung eine Zahlungspflicht ergibt, können die Steuerzahler die Ratenzahlung in Anspruch nehmen, die das Finanzamt in diesen Fällen anbietet. Auf diese Weise ist es möglich, 60% der fälligen Steuer innerhalb der gesetzlichen Frist für die Erklärung zu zahlen und die verbleibenden 40% zu einem späteren Zeitpunkt zu begleichen. Diese Ratenzahlung kann ohne Zahlung von Verzugszinsen oder Aufschlägen erfolgen, und es sind auch keine Sicherheiten erforderlich.
Wenn Sie sich also bei Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung für diese Ratenzahlung entschieden haben, denken Sie daran, dass am 5. November 2025 die Frist zur Begleichung der ausstehenden 40% abläuft. Zu diesem Zweck:
- Wenn Sie die Zahlung per Lastschriftverfahren gewählt haben, genügt es sicherzustellen, dass am 5. November ausreichend Guthaben auf Ihrem Bankkonto vorhanden ist, um die Zahlung an diesem Tag zu leisten (das Finanzamt wird den Betrag an diesem Tag von Ihrem Konto abbuchen).
- Wenn Sie sich gegen das Lastschriftverfahren entschieden haben, können Sie diese zweite Rate bis zum 5. November elektronisch oder direkt bei einer beliebigen Finanzinstitution leisten. Hierfür muss das Modell 102 verwendet werden.
Wenn Sie Fragen zur zweiten Einkommensteuerrate haben, kontaktieren Sie uns. Unsere Fachleute stehen Ihnen gerne für die beste steuerliche Beratung zur Verfügung.