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Eine gelegentliche Diskussion ist keine Belästigung

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Nicht jeder Konflikt ist Mobbing und nicht jede Arbeitsbeschwerde kann in eine abgefundene Beendigung umgewandelt werden.

Eine gelegentliche Diskussion ist keine Belästigung

Gemäß dem Arbeitsgesetz, wenn ein Unternehmen eine schwerwiegende Verletzung seiner Verpflichtungen begeht, kann der betroffene Arbeitnehmer seinen Vertrag mit Anspruch auf eine Abfindung wegen ungerechtfertigter Kündigung beenden; das heißt, eine Abfindung von 33 Tagen pro gearbeitetem Jahr. Für die Gerichte ermöglicht eine Situation von Mobbing oder Mobbing dem betroffenen Arbeitnehmer, sich für diese Art von abgefundener Beendigung zu entscheiden.

Jedoch entspricht eine gelegentliche Diskussion oder eine angespannte Atmosphäre in einem Unternehmen nicht Mobbing. Daher hat die betroffene Person, wenn sie nur in eine Diskussion oder eine angespannte Situation verwickelt war, kein Recht, sich für diese Art der Beendigung zu entscheiden.

Damit es zu Mobbing oder Mobbing kommt, reicht es nicht aus, dass ein schlechtes Arbeitsklima oder ein Konflikt im Unternehmen besteht: Es müssen wiederholte und schwerwiegende Handlungen mit der Absicht nachgewiesen werden, die betroffene Person zu schädigen. Viele Arbeitnehmer verwenden den Begriff Belästigung leichtfertig, aber aus rechtlicher Sicht muss eine wiederholte Absicht im Laufe der Zeit nachgewiesen werden.

Angesichts einer Konfliktsituation oder einer schlechten Arbeitsatmosphäre muss das Unternehmen wie folgt handeln, um festzustellen, ob Mobbing vorliegt:

  • Die Fakten gut dokumentieren. Wenn es eine Diskussion, eine Beschwerde oder eine Strafe gibt, muss dies schriftlich festgehalten und das entsprechende Protokoll gestartet werden.
  • Mit Verhältnismäßigkeit handeln. Daher, wenn der Arbeitnehmer Gründe zur Beschwerde hat (auch wenn es kein Mobbing ist), muss bewertet werden, ob es notwendig ist zu vermitteln oder Aufgaben neu zu organisieren.
  • Keinen Druck nachgeben. Wenn der Arbeitnehmer Mobbing behauptet, aber keine Beweise hat, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, ihm die abgefundene Beendigung anzuerkennen.

 

Unsere Fachleute informieren Sie gerne über alle Fragen, die Sie zu Belästigung oder Mobbing haben.

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