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Vereinbarte Kündigungen

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Die Vereinbarung einer falschen Kündigung, damit der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld erhält, stellt eine strafbare Zuwiderhandlung dar, die mit einer Geldstrafe von mindestens 7, 501 Euro und der Rückzahlung von Leistungen geahndet werden kann.

Vereinbarte Kündigungen

Manchmal schlagen Arbeitnehmer kurz vor dem Rentenalter dem Unternehmen vor, eine Kündigung zu vereinbaren, um Arbeitslosengeld zu erhalten, bis sie in Rente gehen können. Obwohl es für das Unternehmen interessant sein könnte, sich das Gehalt und die Beiträge dieses Arbeitnehmers zu sparen, stellen diese Praktiken einen Betrug dar, weshalb die Inspektion sie überwacht und erhebliche Strafen verhängt.

Gemäß dem Gesetz über Verstöße und Sanktionen im Arbeitsrecht stellt die Komplizenschaft des Unternehmens mit seinen Arbeitnehmern zur Erlangung von unrechtmäßigen oder überhöhten Leistungen in jedem Fall eine sehr schwere Zuwiderhandlung dar. Diese Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe von mindestens 7, 501 Euro geahndet; außerdem muss das Unternehmen direkt für die Rückzahlung der unrechtmäßig erhaltenen Beträge durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer verantwortlich sein (zum Beispiel das Arbeitslosengeld).

Ein solcher Pakt ist für die Inspektion leicht zu erkennen. Zu diesem Zweck:

  • Das Kündigungsschreiben ist in der Regel nicht sehr ausführlich.
  • Das nahende Rentenalter der betroffenen Person sowie die Tatsache, dass die Kündigung nicht vor Gericht angefochten wird, sind Anzeichen für eine mögliche Komplizenschaft zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer.
  • Es ist auch üblich, dass die Inspektion beide Parteien zitiert, und bei der Befragung treten häufig Widersprüche zwischen ihren Versionen auf.

 

Unsere Fachleute informieren Sie gerne über etwaige Fragen zu Kündigungen und möglichen Betrugsfällen in diesem Bereich.

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