Medizinische Untersuchung außerhalb der Arbeitszeit
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Wenn die medizinische Untersuchung nicht während der Arbeitszeit durchgeführt wird, ist sie dann für den Arbeitnehmer obligatorisch?
Die Vorschriften zum Arbeitsschutz legen dem Arbeitgeber die Verpflichtung auf, die Gesundheitsüberwachung seines gesamten Personals sicherzustellen. Dies bedeutet, dass alle Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten müssen, sich einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen, die vom Arbeitsschutzdienst durchgeführt wird, mit dem die Fachrichtung Arbeitsmedizin vereinbart wurde (im Allgemeinen ist die medizinische Untersuchung für die Arbeitnehmer freiwillig, außer in drei speziellen Fällen mit besonderem Risiko oder Gefährdung).
Das Unterlassen dieses Angebots für die medizinische Untersuchung kann mit einer Geldstrafe ab 2. 451 Euro geahndet werden. Daher ist es ratsam, das Angebot der Untersuchung an den Mitarbeiter zu dokumentieren und, falls dieser es ablehnt, seine schriftliche Unterschrift einzuholen, in der seine Verzichtserklärung festgehalten ist. Auf diese Weise kann das Unternehmen im Falle zukünftiger Inspektionen nachweisen, dass das Angebot gemacht wurde.
Andererseits kann ein Unternehmen, das seine Verpflichtung zur Vertraulichkeit in Bezug auf die im medizinischen Gutachten erhaltenen Daten nicht einhält, mit einer Geldstrafe ab 49. 181 Euro belegt werden.
Die medizinische Untersuchung muss während der Arbeitszeit des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Dieser muss die aufgewendete Zeit erfassen, die als effektive Arbeitszeit betrachtet werden muss, ohne dass das Unternehmen verlangen kann, dass sie zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt wird.
Wenn es nicht möglich ist, die Untersuchung während der Arbeitszeit durchzuführen (zum Beispiel, weil der Mitarbeiter im Nachtdienst arbeitet), ist es wichtig zu überprüfen, ob die für die medizinische Untersuchung vorgesehenen Stunden keine Verletzung der Vorschriften zu wöchentlichen Ruhezeiten oder zwischen den Arbeitstagen darstellen. Darüber hinaus müssen diese Stunden von der regulären Arbeitszeit des Mitarbeiters abgezogen werden.
Wenn der Mitarbeiter zum medizinischen Dienst reisen muss, muss das Unternehmen eine angemessene Reisezeit berechnen und diese ebenfalls von der Arbeitszeit abziehen.
Unsere Fachleute werden Sie über alle Fragen zu medizinischen Untersuchungen und Gesundheitsüberwachung informieren.
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