Unterzeichnung eines Vorvertrags
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Wenn ein Unternehmen einen neuen Mitarbeiter einstellen möchte und dieser darum bittet, einen Vorvertrag vorzubereiten, ist es verpflichtet, ihn zu unterzeichnen?
Es ist üblich, dass ein zukünftiger Mitarbeiter einen Vorvertrag unterzeichnet, in dem die Bedingungen festgehalten sind, unter denen er eingestellt wird. Mit diesem Dokument verpflichten sich sowohl das Unternehmen als auch der Arbeitnehmer, in Zukunft einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Daher kann die eine Partei eine Entschädigung für erlittene Schäden verlangen, wenn der Vertrag aufgrund des Verschuldens einer der Parteien nicht unterzeichnet wird.
Die Bitte des Arbeitnehmers ist logisch (um das Risiko zu vermeiden, seinen aktuellen Job, die zukünftige Arbeit und mögliche Arbeitslosenleistungen zu verlieren). Obwohl die Unterzeichnung dieses Vorvertrags nicht obligatorisch ist, ist es auch im Interesse des Unternehmens, um Verantwortlichkeiten und Entschädigungen im Falle eines Verstoßes festzulegen:
- Wenn die Stelle qualifiziert ist und das Unternehmen Schwierigkeiten hatte, den geeigneten Kandidaten zu finden, kann eine Klausel eingeführt werden, wonach der Mitarbeiter eine Entschädigung zahlen muss, wenn er letztendlich nicht eintritt. Zum Beispiel die Kosten des Auswahlverfahrens.
- Wenn das Unternehmen seine Verpflichtung zur Einstellung nicht erfüllt, kann der Betroffene ebenfalls eine Entschädigung fordern (zum Beispiel die nicht erhaltenen Gehälter vom Zeitpunkt des Verstoßes bis zum Datum des Urteils, das diese Entschädigung anerkennt).
- Da das Arbeitsverhältnis noch nicht entstanden sein wird, müssen diese Entschädigungen vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden.
Wenn in dem Vorvertrag Bedingungen festgelegt sind (Gehalt, Arbeitszeit, Vertragstyp usw.) und das Unternehmen beim Unterzeichnen des Vertrags andere Bedingungen einfügen möchte, kann der Arbeitnehmer sich weigern zu unterzeichnen und eine Entschädigung verlangen. Wenn er jedoch zustimmt, mit anderen Bedingungen zu unterzeichnen, wird davon ausgegangen, dass er die Änderung akzeptiert hat und nicht mehr das im Vorvertrag Vorgesehene verlangen kann.
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