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Dividendeneinzug

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Wissen Sie, wann Sie diese einfordern können, auch wenn die Gesellschafter sich weigern, sie zu verteilen?

Dividendeneinzug

Sie sind Gesellschafter eines Unternehmens, das in der Regel Gewinne erzielt. Bei der Genehmigung der Konten haben die Mehrheitsgesellschafter jedoch immer darauf bestanden, sie den Rücklagen zuzuführen.

In diesen Fällen erlaubt das Gesetz einem Gesellschafter, einen Beschluss der Hauptversammlung anzufechten, wenn er von der Mehrheit missbräuchlich durchgesetzt wird. Daher kann dieser Beschluss, keine Dividenden auszuschütten, wenn das Unternehmen Gewinne erzielt, aus diesem Grund angefochten werden.

Es spielt keine Rolle, ob Sie in früheren Geschäftsjahren nicht dagegen waren, dass die Gewinne den Rücklagen zugeführt wurden, da Sie sich jederzeit dagegen aussprechen können. Beachten Sie dazu Folgendes:

  • Wenn das Geschäftsjahr am 31. Dezember endet, hat der Geschäftsführer bis zum 31. März Zeit, den Jahresabschluss aufzustellen und über die Verwendung der Gewinne vorzuschlagen. Sprechen Sie daher vorher mit den Gesellschaftern und versuchen Sie, sie davon zu überzeugen, dass in diesem Jahr Dividenden ausgeschüttet werden.
  • Falls dies nicht möglich ist, stimmen Sie bei der Gesellschafterversammlung, in der vorgeschlagen wird, die Gewinne den Rücklagen zuzuführen, dagegen. Wenn der Beschluss schließlich angenommen wird, prüfen Sie sowohl die genehmigten Konten als auch die der Vorjahre und wenn die wirtschaftliche Situation des Unternehmens gesund ist und es keinen Bedarf gibt, die Gewinne den Rücklagen zuzuführen, erwägen Sie, den Beschluss wegen Missbrauchs anzufechten.
  • Wenn das Gericht den Beschluss als missbräuchlich ansieht, wird es ihn aufheben und den Geschäftsführer zwingen, eine weitere Versammlung einzuberufen, in der beschlossen wird, die Gewinne zu verteilen.

 

Unsere Fachleute werden Ihnen bei der Verhandlung über den Dividendeneinzug helfen und Sie gegebenenfalls bei der Einleitung der entsprechenden rechtlichen Schritte zur Durchsetzung unterstützen.

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