Ist die Aussetzung von Arbeit und Gehalt am Wochenende möglich?
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Obwohl es auf den ersten Blick wie eine Lösung erscheinen mag, die Sanktion an arbeitsfreien Tagen festzulegen, um die organisatorischen Auswirkungen zu reduzieren, ist dies nicht korrekt.
Wenn ein Unternehmen einen Arbeitnehmer sanktionieren möchte, aber gleichzeitig auf seine Dienste angewiesen ist und ihn nicht entlassen möchte, könnte es erwägen, ihn von der Arbeit und dem Gehalt auszusetzen —einschließlich des Wochenendes—, damit er weniger arbeitet. Nun, diese Maßnahme ist nicht korrekt. Zu diesem Zweck:
- Die Sanktion der Aussetzung von Arbeit und Gehalt bedeutet, dass der Arbeitnehmer keine Dienste leistet und daher auch kein Gehalt für diese Tage erhält. Daher muss die Sanktion an den Tagen erfüllt werden, an denen der Arbeitnehmer arbeiten sollte.
- Wenn der Arbeitnehmer samstags oder sonntags nicht arbeiten muss, kann die Arbeit an diesen Tagen nicht ausgesetzt werden, da keine Arbeitsleistung erbracht wird.
Darüber hinaus können gemäß dem Arbeitsgesetz keine Sanktionen verhängt werden, die in der Reduzierung der Dauer des Urlaubs oder einer anderen Einschränkung der Ruhezeit des Arbeitnehmers bestehen. Die wöchentliche Ruhezeit als Teil einer Sanktion zu nutzen, ist inkorrekt. In diesem Sinne:
- Das Recht des Arbeitnehmers auf wöchentliche Ruhezeit ist bereits entstanden. Dies bedeutet, dass, wenn er von Montag bis Donnerstag gearbeitet hat, er bereits das Recht hat, am Samstag und Sonntag auszuruhen.
- Daher kann das Unternehmen ein bereits erworbenes Recht aufgrund der effektiven Arbeit der Woche nicht "aussetzen".
Zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer von Montag bis Freitag arbeitet und das Unternehmen eine Sanktion von drei Tagen Aussetzung von Arbeit und Gehalt verhängen möchte, muss dies an drei Arbeitstagen erfolgen.
Unsere Fachleute informieren Sie gerne über alle Fragen zur Verhängung von Sanktionen gegen Arbeitnehmer.
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