ICONOS FINALES-TRAZADOS

Sukzessive Geschäftsvorgänge

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Wenn Ihr Unternehmen kontinuierliche Dienstleistungen erbringt oder regelmäßig Produkte liefert, muss die Mehrwertsteuer auf besondere Weise weiterberechnet werden.

Wenn Ihr Unternehmen kontinuierliche Dienstleistungen erbringt (Mietverträge, wiederkehrende Beratung, Sicherheit, Reinigung usw.), ist es üblich, dass mit den Kunden eine regelmäßige Gebühr für diese Dienstleistungen vereinbart wurde (wöchentlich, monatlich, zweimonatlich usw.). Bei der Weiterberechnung der Mehrwertsteuer für diese sukzessiven Geschäftsvorgänge und der Bestimmung, in welcher Steuererklärung sie enthalten sein müssen, ist nicht der Zeitraum entscheidend, in dem die Dienstleistungen erbracht wurden, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung fällig ist. sondern der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung fällig wird.

Die Mehrwertsteuer muss auch dann weiterberechnet werden, wenn die Zahlung fällig ist, bei Lieferungen von Wasser, Strom, Gas oder Telefon sowie bei Lieferungen anderer Sachgüter. Insbesondere muss Ihr Unternehmen diese Regel bei Liefergeschäften anwenden, bei denen mit den Kunden folgende Vereinbarungen getroffen wurden:

Dass über einen bestimmten Zeitraum hinweg kontinuierlich Produkte geliefert werden

  • und je nach Bedarf , ohne dass die Menge der zu liefernden Produkte genau festgelegt wurde. Und dass für diesen Zeitraum die Verkaufsbedingungen im Voraus festgelegt worden sein müssen
  • (Stückpreis, Qualität, Lieferfristen und -art usw.). Die Fälligkeitsregel hat jedoch zwei Ausnahmen: Wenn die Zahlung vor dem Fälligkeitsdatum erfolgt, muss die Mehrwertsteuer am Zahlungstag weiterberechnet werden.

Die Fälligkeitsregel hat jedoch zwei Ausnahmen:

  • Kontaktieren Sie uns, unsere Fachleute werden Ihre Fragen im Bereich der Mehrwertsteuer beantworten.
  • Wenn der Zeitraum zwischen den Fälligkeitsdaten der Zahlungen länger als ein Jahr ist, Ihr Unternehmen muss eine Rechnung zum 31. Dezember ausstellen und die Mehrwertsteuer, die bis zu diesem Zeitpunkt im Jahr angefallen ist, in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen.

 

Konsultieren Sie uns, unsere Fachleute werden die Fragen lösen, die sich Ihnen im Bereich der Mehrwertsteuer stellen.

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