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Er hat die Arbeitserlaubnis verloren

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Ein Arbeitnehmer hat die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien verloren. Kann das Unternehmen ihn entlassen?

Er hat die Arbeitserlaubnis verloren

Unternehmen dürfen keine Arbeitnehmer beschäftigen, die keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien haben. Wenn die Inspektion feststellt, dass ein "undokumentierter" Arbeitnehmer Dienstleistungen erbringt, wird dem Unternehmen eine Geldstrafe wegen schwerwiegender Verstöße auferlegt:

  • Die Höhe der Geldstrafe beträgt mindestens 10.001 Euro für jeden Arbeitnehmer, der keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hat.
  • Darüber hinaus erhöht sich dieser Betrag um den Betrag, der den Sozialversicherungsbeiträgen entspricht, die seit Beginn des Arbeitsverhältnisses hätten eingezahlt werden müssen.

Wenn ein ausländischer Arbeitnehmer eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien hatte, diese aber verliert (zum Beispiel, weil sie abläuft), wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen seit dem Verlust der Erlaubnis gegen diese Vorschrift verstößt.

Viele Unternehmen glauben fälschlicherweise, dass der Verlust der Arbeitserlaubnis eine disziplinarische Entlassung des Arbeitnehmers wegen Verletzung des guten Glaubens im Vertrag ermöglicht (die disziplinarische Entlassung führt nicht zur Zahlung einer Abfindung), aber wenn ein Unternehmen so handelt, wird die Entlassung als ungerechtfertigt erklärt und es wird verpflichtet, eine Abfindung von 33 Tagen pro Dienstjahr zu zahlen.

Wenn der Arbeitnehmer die Erlaubnis verliert, in Spanien zu arbeiten, liegt kein disziplinarischer Verstoß vor, sondern eine nachträgliche Unfähigkeit. Daher:

  • Das Unternehmen muss eine objektive Entlassung wegen nachträglicher Unfähigkeit einleiten.
  • Es muss die Abfindung von 20 Tagen Gehalt pro Dienstjahr zum Zeitpunkt der Übergabe des Entlassungsschreibens zahlen.

Zusammenfassend ist es wichtig, die Ablaufdaten der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse der ausländischen Mitarbeiter zu überwachen, indem man ihnen Kopien der Verlängerungen anfordert, interne Warnungen einrichtet und die Dokumentation regelmäßig überprüft.

 

Unsere Fachleute informieren Sie über alle Fragen, die Sie zu Ausländerrecht und objektiven Entlassungen haben.

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