Gewerkschaftswahlen: Praktische Schlüssel
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Was sind die wichtigsten Aspekte, die bei Gewerkschaftswahlen in einem Unternehmen zu beachten sind?
Die Arbeitnehmer können Personalvertreter (in Betrieben mit 6 bis 10 Arbeitnehmern - wenn die Mehrheit dies beschließt - und mit 11 bis 49 Arbeitnehmern) oder Mitglieder des Betriebsrats (in Betrieben mit 50 oder mehr Arbeitnehmern) durch freie, persönliche, geheime und direkte Abstimmung wählen. Gewerkschaften mit der höchsten Vertretung, die mindestens 10% der Vertretung im Unternehmen nachweisen können, und die Arbeitnehmer selbst durch Mehrheitsbeschluss können Wahlen fördern.
Die Mitteilung zur Förderung von Gewerkschaftswahlen muss mindestens einen Monat vor dem Beginn des Wahlverfahrens bei dem Unternehmen und dem öffentlichen Amt, das von der Arbeitsbehörde abhängt, eingereicht werden. Dabei müssen das Unternehmen, der Arbeitsplatz und das genaue Datum des Beginns des Verfahrens genau identifiziert werden.
Anschließend hat das Unternehmen sieben Tage Zeit, um den betreffenden Arbeitnehmern ihre Verpflichtung zur Bildung des Wahlvorstands mitzuteilen:
- Die Ämter des Vorsitzenden, des Beisitzers und des Sekretärs sind unverzichtbar und können nur aus triftigem Grund und mit ausreichender Vorankündigung abgelehnt werden, um einen Ersatz zu ermöglichen. Sie werden dem dienstältesten Mitarbeiter (Vorsitzender des Vorstands), dem ältesten Mitarbeiter (Beisitzer) und dem jüngsten Mitarbeiter (Beisitzer und Sekretär) zugewiesen.
- Zwischen der Bildung des Vorstands und dem Wahltermin dürfen nicht mehr als zehn Tage liegen.
- Das Unternehmen muss dem Vorstand das Wählerverzeichnis (die Liste der Mitarbeiter, die im Unternehmen arbeiten) übergeben. Darüber hinaus muss es die erforderlichen Mittel für den reibungslosen Ablauf der Wahlen bereitstellen. Die Abstimmung muss am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit stattfinden.
- Von da an muss das Unternehmen den Prozess erleichtern und eine passive Rolle bei der Durchführung der Wahlen einnehmen. Der Wahlvorstand leitet den Prozess.
Die Kandidaturen müssen innerhalb der neun Tage nach Veröffentlichung der endgültigen Wählerliste eingereicht werden, und die Bekanntgabe erfolgt innerhalb der nächsten zwei Arbeitstage.
Unsere Fachleute informieren Sie gerne über alle Fragen im Zusammenhang mit Gewerkschaftswahlen.
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