Unternehmen mit demselben Namen wie Ihres
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Sie haben Kenntnis davon erlangt, dass es eine Gesellschaft gibt, deren Name Ihrem fast identisch ist, und das missfällt Ihnen, da andere Kunden sie verwechseln könnten.
Das Gesetz verbietet es, dass zwei Gesellschaften denselben oder sehr ähnlichen Namen tragen (wobei geregelt wird, was als "sehr ähnlich" betrachtet wird, wie z. B. die Verwendung derselben Wörter in anderer Reihenfolge oder das Hinzufügen oder Weglassen von allgemeinen Begriffen).
Wenn Sie Kenntnis davon erlangt haben, dass eine Gesellschaft einen Namen hat, der fast identisch mit Ihrem ist, ist es ratsam, zunächst Kontakt mit dieser Gesellschaft aufzunehmen und zu verhandeln. Möglicherweise stimmt sie einer Namensänderung zu (für die Sie einen neuen Namen beantragen müssen und die Hauptversammlung die Änderung beschließen muss).
Wenn die Verhandlungen mit dieser Gesellschaft scheitern, müssen Sie sie verklagen. In diesem Fall wird es Ihnen zugutekommen, wenn der Name Ihres Unternehmens zuerst eingetragen wurde. Dies ist jedoch nicht entscheidend, da auch andere Umstände wie z. B. registrierte Produkte mit diesem Namen berücksichtigt werden.
In jedem Fall müssen Sie vor Gericht nachweisen, dass die Ähnlichkeit der Bezeichnungen Ihnen Schäden zugefügt hat, wie z. B.:
- Kundenverlust. Zum Beispiel, wenn die Verwechslung beider Unternehmen durch Kunden zu einem Umsatzrückgang geführt hat. Die Umsatzaufzeichnungen seit Beginn der Geschäftstätigkeit der anderen Gesellschaft werden Ihnen helfen, den Verlust zu belegen.
- Schäden an Ihrem Unternehmensimage. Zum Beispiel, wenn sich Kunden aufgrund der Verwechslung beider Unternehmen und negativer Bewertungen der anderen Gesellschaft diese auf Ihr Unternehmen beziehen, was Sie mit einem Sachverständigengutachten belegen können.
Unsere Fachleute werden Ihnen helfen, mit dem anderen Unternehmen zu verhandeln, damit es seinen Namen ändert oder, falls dies nicht geschieht, eine Klage einzureichen.
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