Verdeckte Übertragung
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Können sie den Vertrag auflösen, wenn ein Dritter den Betrieb in ihrem Laden weiterführt?
Die Übertragung ist die endgültige Übertragung des Mietvertrags an einen Dritten gegen Bezahlung; das heißt, der Mieter überträgt seine Position im Mietvertrag auf einen Dritten und ist daher nicht mehr Vertragspartei. Der neue Mieter tritt in den Vertrag ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten des früheren Mieters.
Auf der anderen Seite gibt es eine Gewerbevermietung wenn folgende Umstände gegeben sind:
- Der Mieter behält den Besitz des Ladens bei und bleibt damit Vertragsinhaber.
- Der Dritte beschränkt sich darauf, das Geschäft zu betreiben, d. h. er mietet es für eine bestimmte Zeit gegen Zahlung einer Miete.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Figur der Gewerbevermietung nicht dazu verwendet werden kann, eine echte Übertragung zu verbergen (d. h. eine Übertragung des Mietvertrags). Dies ist wichtig, denn wenn tatsächlich eine Übertragung stattgefunden hat, muss die gesetzliche Verpflichtung erfüllt werden, den Vermieter darüber zu informieren, der das Recht hat, die Miete zu erhöhen oder sogar - wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde - einen Prozentsatz der Übertragung zu erhalten.
Daher, wenn Sie ein Geschäft in einem angemieteten Laden betreiben und möchten, dass ein Dritter mit Ihrer Tätigkeit fortfährt, vergessen Sie nicht, dem Vermieter innerhalb eines Monats nach der Übertragung oder Untervermietung eine schriftliche Mitteilung (Einschreiben) zu senden. Andernfalls kann dieser den Mietvertrag auflösen.
Unsere Fachleute beraten und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen, wenn Sie Ihr Geschäft übertragen möchten.
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