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Schutzgarantie

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Ein Arbeitnehmer hat eine arbeitsrechtliche Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Ist er durch die Schutzgarantie geschützt?

Schutzgarantie

Die Schutzgarantie ist das Recht der Arbeitnehmer, rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einzuleiten, um ihre Rechte geltend zu machen. Das Gesetz erkennt sie nicht ausdrücklich an, aber die Gerichte haben sie geformt. Es ist eine Erweiterung des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz (das Recht der Arbeitnehmer, Klage zu erheben).

In der Praxis bedeutet diese Garantie, dass das Unternehmen keine Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Arbeitnehmer ergreifen kann, der seine Rechte eingeklagt oder geltend gemacht hat. Daher wird jegliches unternehmensbezogenes Handeln für nichtig erklärt, das dem Arbeitnehmer Schaden zufügt und durch die Tatsache motiviert ist, dass er eine Klage (außergerichtlich oder gerichtlich) zur Anerkennung seiner Rechte eingereicht hat.

Wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die Schutzgarantie eines Arbeitnehmers verletzt wurde, liegt es in der Verantwortung des Unternehmens, nachzuweisen, dass die getroffene Maßnahme nicht mit einer früheren Beschwerde des Arbeitnehmers in Verbindung steht. Es reicht nicht aus, dass der Betroffene die Garantie geltend macht: Er muss Anzeichen vorlegen.

Die Gerichte messen dem Zeitraum zwischen der Beschwerde und der Kündigung oder Sanktion besondere Bedeutung bei, um zu bewerten, ob beide Ereignisse miteinander verbunden sind oder nicht. Es gibt keine festgelegte oder automatische Frist, aber selbst eine Kündigung zwei oder drei Monate nach einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Beschwerde könnte als Vergeltungsmaßnahme angesehen werden, wenn das Unternehmen dies nicht widerlegt.

Darüber hinaus besteht seit März 2023 die Verpflichtung der Unternehmen, ein internes Informationssystem einzurichten, das es ermöglicht, der Belegschaft jegliche Art von Verstoß mitzuteilen, wobei die Vertraulichkeit der Informanten jederzeit gewährleistet ist. Diese dürfen keine Verantwortung übernehmen und sind auch durch die Schutzgarantie vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt.

 

Unsere Fachleute informieren Sie gerne über alle Fragen zu den Arbeitnehmergarantien.

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