Das Unternehmen möchte auf Ihren Computer zugreifen
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Der Unternehmenscomputer kann vom Unternehmen kontrolliert werden, wenn konkrete Verdachtsmomente auf Unregelmäßigkeiten bestehen.
Wenn ein Unternehmen vermutet, dass ein Mitarbeiter seinen Arbeitscomputer für private Zwecke nutzt, kann es auf diesen Computer zugreifen, um seine Vermutungen zu bestätigen und die erforderlichen Maßnahmen gegen den Mitarbeiter zu ergreifen (zum Beispiel eine Gehaltssuspendierung oder eine Kündigung). Allerdings darf es nicht auf persönliche Ordner, private Konten oder intime Informationen zugreifen. Die Computerüberwachung muss durchgeführt werden, um die Einhaltung der Arbeitspflichten zu überprüfen und die Privatsphäre des Betroffenen zu respektieren.
Um sicherzustellen, dass das Unternehmen die Privatsphäre des Mitarbeiters respektiert, muss es das dreifache Verhältnismäßigkeitsprinzip einhalten, das von den Gerichten festgelegt wurde. Das bedeutet:
- Die Handlungen begründen. Insbesondere muss es einen legitimen Grund geben (Nachweise für geringe Leistung des Mitarbeiters, Nichtbefolgung von Unternehmensanweisungen usw.). Der Schlüssel liegt darin, nachzuweisen, dass Ihr Unternehmen diese Computerüberwachung durchführen muss, da anderweitig die ordnungsgemäße Nutzung des Computers nicht überprüft werden kann.
- Verhältnismäßig handeln. Dazu muss es nur auf die Informationen zugreifen, die erforderlich sind, um seine Vermutungen zu bestätigen (auf die Festplatte, auf der die Unternehmensdokumentation gespeichert ist, ohne in persönliche Ordner einzudringen).
- Keine Zugriffe auf private Konten. Das bedeutet, dass es ohne Genehmigung nicht auf die Nutzung einer persönlichen Cloud durch den Mitarbeiter oder auf sein privates E-Mail-Konto zugreifen sollte.
In jedem Fall muss das Unternehmen seine Mitarbeiter im Voraus darüber informiert haben, dass es sich das Recht vorbehält, die ordnungsgemäße Funktion der elektronischen Werkzeuge zu überprüfen, die es ihnen zur Verfügung gestellt hat: Arbeitscomputer, Mobiltelefon usw. Es kann also die Nutzung der von ihm bereitgestellten IT-Geräte durch die Mitarbeiter kontrollieren, sofern es dies zuvor angekündigt hat. Daher ist es ratsam, die Nutzung in einer internen Richtlinie zu regeln, in der festgehalten ist, dass Kontrollen durchgeführt werden können und auf die Folgen hingewiesen wird, die ein Verstoß haben kann.
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