Energieeffizienz
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Es ist wichtig, das Zertifikat vor Jahresende zu erhalten.
Wenn in Ihrer Eigentümergemeinschaft oder in Ihrem eigenen Einfamilienhaus energetische Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Steuerabzug in Höhe von 60% der getätigten Investition (mit einem jährlichen Höchstbetrag von 5, 000 Euro und einem maximalen Betrag von 15, 000 Euro pro Wohneinheit).
Zu diesem Zweck müssen die Arbeiten den Energieverbrauch des Gebäudes aus nicht erneuerbaren Primärenergieträgern (Kohle, Erdgas, Öl usw.) um mindestens 30% reduzieren oder es müssen Arbeiten sein, die die Energieeffizienzklasse "A" oder "B" erreichen..
Um nachzuweisen, dass die Arbeiten diese Anforderungen erfüllen, müssen Sie über zwei Energieeffizienz-Zertifikate verfügen, die von einem qualifizierten Techniker ausgestellt wurden:
- Das erste Zertifikat muss innerhalb der letzten zwei Jahre vor Beginn der Arbeiten ausgestellt worden sein.
- Das zweite Zertifikat muss nach Abschluss der Arbeiten und vor dem 1. Januar 2026 ausgestellt werden.. Daher, wenn Sie dieses Zertifikat noch nicht haben, bitten Sie den Techniker, es vor Ende des laufenden Jahres auszustellen.
Denken Sie auch daran, dass Zahlungen an Auftragnehmer und Techniker für die Anwendung dieses Anreizes nicht in bar erfolgen dürfen und dass der Teil der Arbeiten, der mit öffentlichen Zuschüssen gefördert wird, keinen Anspruch auf Abzug gewährt.
Wenn Sie energetische Sanierungsarbeiten durchgeführt haben, informieren wir Sie über die für Sie geltenden Steuervorteile.
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Maximale kumulierte Abschreibung
Wenn die kumulierte Abschreibung den Anschaffungswert einer vermieteten Immobilie (ohne den Bodenwert) erreicht, kann die Abschreibung nicht fortgesetzt werden.
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Die Einstufung als "Großbesitzer" von Wohnimmobilien hat auch steuerliche Konsequenzen
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