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Kann die Freistellung verlängert werden?

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Ein Arbeitnehmer möchte seine freiwillige Freistellung verlängern, da sie kurz vor dem Ende steht…

Kann die Freistellung verlängert werden?

Damit ein Arbeitnehmer eine freiwillige Freistellung in Anspruch nehmen kann, muss er mindestens ein Jahr Betriebszugehörigkeit haben. In diesem Sinne:

  • Die Dauer der Freistellung muss zwischen vier Monaten und fünf Jahren liegen.
  • Der Arbeitnehmer kann dieses Recht erst wieder ausüben, wenn vier Jahre seit dem Ende der vorherigen Freistellung vergangen sind.
  • Während der Freistellung ruht der Vertrag und der Arbeitnehmer behält lediglich ein Vorzugsrecht zur Wiedereinstellung in offenen Stellen derselben oder ähnlicher Kategorie.

Wenn ein Mitarbeiter also eine freiwillige Freistellung beantragt hat und kurz vor deren Ende eine Verlängerung beantragt, kann das Unternehmen dies ablehnen (es sei denn, der Tarifvertrag sieht ausdrücklich dieses Recht auf Verlängerung vor). Das Recht des Unternehmens zur Organisation hat Vorrang vor einem möglichen Verlängerungsantrag des Arbeitnehmers.

Nach Erteilung der Genehmigung kann der Arbeitnehmer diese nicht einseitig ändern oder ihre Verlängerung verlangen. Zu diesem Zweck:

  • Das Unternehmen hat nach Genehmigung der Freistellung für den beantragten Zeitraum das Recht, sich entsprechend dieser Zeit und seiner eigenen Interessen zu organisieren. Dieses Recht würde nicht erfüllt, wenn es nachträgliche einseitige Änderungen des Arbeitnehmers akzeptieren müsste.
  • Außerdem würde eine Verlängerung in der Praxis darauf hinauslaufen, eine neue versteckte Freistellung zu gewähren. Dies ist mit dem Gesetz unvereinbar, da zwischen dem Ende einer Freistellung und dem Beginn einer anderen mindestens vier Jahre liegen müssen.

 

Unsere Fachleute informieren Sie gerne über alle Fragen, die Sie zu Freistellungen haben.

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