Niedrigere Sätze in der KÖRPERSCHAFTSTEUER
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Die Sätze für KMU und Kleinstunternehmen werden schrittweise gesenkt.
Bitte beachten Sie, dass während der nächsten Übungsperioden die Steuersätze für die Körperschaftsteuer (KSt) der KMU (Kleinunternehmen) und der Kleinstunternehmen schrittweise gesenkt werden.
Wenn Ihr Unternehmen ein KMU ist (im Allgemeinen wird es so sein, wenn der Umsatz im Vorjahr nicht mehr als zehn Millionen Euro betrug), beträgt der Steuersatz, nach dem Sie in der KSt besteuert werden müssen, nicht mehr die bisherigen 25% bis 2024, sondern wird in den nächsten Übungsperioden schrittweise sinken, wie im folgenden Detail aufgeführt:
| Konzept | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
|---|---|---|---|---|---|
| KSt-Satz | 24% | 23% | 22% | 21% | 20% |
Und wenn Ihr Unternehmen den Charakter eines Kleinunternehmens hat (im Allgemeinen wird es dies sein, wenn der Umsatz im Vorjahr unter einer Million Euro lag), werden die Sätze noch niedriger sein. In diesem Fall wird ab 2025 der reduzierte Satz von 23 % - der auf die gesamte steuerpflichtige Bemessungsgrundlage im Jahr 2024 angewendet wird - zu einem progressiven Satz: Der Teil der Bemessungsgrundlage, der 50.000 Euro nicht übersteigt, unterliegt einem niedrigeren Satz, und der Überschuss einem höheren Satz :
| Konzept | 2025 | 2026 | 2027 |
|---|---|---|---|
| Bis 50.000 | 21% | 19% | 17% |
| Restliche Basis | 22% | 21% | 20% |
Bitte beachten Sie jedoch: Wenn Ihr Unternehmen ein Vermögensgesellschaft, kann diese neuen Sätze nicht auf ihre KÖR anwenden, daher muss sie weiterhin zum allgemeinen Satz von 25% besteuern . Bitte beachten Sie, dass sie als Vermögensgesellschaft eingestuft wird, wenn mehr als die Hälfte ihres Vermögens aus Wertpapieren besteht oder nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten unterliegt.
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