ICONOS FINALES-TRAZADOS

In Anwesenheit eines Vertreters

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Die Mitarbeiter haben das Recht, die Abrechnung in Anwesenheit eines Vertreters der Arbeitnehmer zu unterschreiben.

In Anwesenheit eines Vertreters

Bei der Übergabe der Abrechnung (gewöhnlich als "Abrechnung" bezeichnet) an einen Arbeitnehmer kann dieser die Anwesenheit eines Vertreters der Arbeitnehmer (Delegierter oder Mitglied des Betriebsrats) verlangen. Die Mitarbeiter haben ein Recht auf diese Anfrage. Tatsächlich muss die Abrechnung widerspiegeln, ob der Mitarbeiter sie vor einem Vertreter unterschrieben hat oder ob er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. Ziel dieses Rechts ist es, Missbrauch oder Druck bei der Beendigung des Vertrags zu vermeiden und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, Rat und Unterstützung zu erhalten.

Wenn das Unternehmen die Anwesenheit eines Vertreters verweigert und der Arbeitnehmer eine Beschwerde einreicht, kann es mit einer Geldstrafe von 751 bis 7.500 Euro wegen einer sehr schweren Pflichtverletzung belegt werden. Darüber hinaus kann der Mitarbeiter die Nichtigkeit der Abrechnung geltend machen, die ihre befreiende Wirkung verlieren wird. Das heißt, obwohl er unterschrieben hat, dass die Beträge, die das Unternehmen ihm schuldete, beglichen sind, kann der Betroffene vor Gericht klagen, wenn er später der Meinung ist, dass sie nicht korrekt waren (unabhängig davon, ob er die Kündigung selbst anfechtet oder nicht).

 

 

Unsere Fachleute informieren Sie über alle Fragen, die Sie zum Abrechnungs- und Abrechnungsprozess haben.

Newsletter

* Erforderliche Felder

Schutz personenbezogener Daten.


Verantwortlich für die Bearbeitung: RVASESORIA, B07332109
AVENIDA ALEJANDRO ROSSELLO Nº5 PRINCIPAL C , PALMA DE MALLORCA ISLAS BALEARES

Der Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten ist die Zusendung von Informations- und Werbematerial auf der Grundlage Ihrer Zustimmung, die Sie bei der Angabe Ihrer Daten gegeben haben (Artikel 6.1.a, Spanisches RGPD).
Sie können die folgenden Rechte in Bezug auf Ihre Daten ausüben:

  • Recht auf Auskunft, Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"), Einschränkung der
    Verarbeitung, Übertragbarkeit, Nichtübertragbarkeit die Einschränkung der Verarbeitung, die Übertragbarkeit und das Verbot automatisierter Einzelentscheidungen.
  • Denken Sie daran, dass die Inanspruchnahme Ihrer Rechte kostenlos ist. Sie können auch eine Beschwerde bei folgender Stelle
    einreichen Aufsichtsbehörde.

Sie können den rechtlichen Hinweis und die vollständigen Informationen hier abrufen


Schieben Sie, um die Schaltfläche zu aktivieren